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Haustierausweis
Reisepass für Hunde, Katzen und Frettchen
 
 

Seit Anfang Juli gibt es einen Heimtierausweis für Hunde, Katzen und Frettchen. Der Pass wird aufgrund einer neuen EU-Verordnung für Reisen innerhalb der Europäischen Union eingeführt. Das Tier muss durch eine Tätowierung oder einen Mikrochip identifizierbar sein und seine Kennzeichnungs-Nummer muss im Pass eingetragen sein.
Der Ausweis enthält den tierärztlichen Nachweis über einen gültigen Impfschutz gegen Tollwut. Für Tiere mit deutschem Wohnsitz heißt dies: Die letzte Tollwutimpfung muss mindestens 30 Tage und längstens zwölf Monate vor dem Grenzübertritt erfolgt sein oder als Wiederholungsimpfung längstens zwölf Monate nach einer Schutzimpfung und höchstens zwölf Monate vor dem Grenzübertritt vorgenommen worden sein. Heimtierausweise können von Tierärzten ausgestellt werden. Die neuen Regelungen gelten bei privaten Reisen und auch für den Handel zwischen Mitgliedstaaten der EU.
Besondere Bestimmungen gelten für Irland, Schweden und das Vereinigte Königreich:
Für diese Länder sind auch künftig schärfere Anforderungen zu erfüllen. Das betrifft den Impfschutz gegen die Tollwut (Blutuntersuchung auf Antikörper) und Behandlungen gegen Bandwürmer und Zecken. Um Umstellungsschwierigkeiten zu vermeiden, wurden Übergangsregelungen eingeführt.
Statt der neuen Heimtierausweise können bis zum 1. Oktober 2004 die bisher verwendeten Impfzeugnisse und Bescheinigungen weiter verwendet werden.
Ab diesem Datum müssen die neuen EU-Vorschriften erfüllt werden. Die bisher verwendeten Dokumente können dann noch weiter verwendet werden, wenn sie vor dem 1.10. 2004 ausgestellt wurden, noch gültig sind und Angaben zu Tier und Halter - entsprechend den Anforderungen des Heimtierausweises - enthalten.

Quelle: Ministerium für Umwelt und Forsten Rheinland-Pfalz

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