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Seit Anfang Juli gibt es einen Heimtierausweis für Hunde, Katzen und
Frettchen. Der Pass wird aufgrund einer neuen EU-Verordnung für Reisen
innerhalb der Europäischen Union eingeführt. Das Tier muss durch
eine Tätowierung oder einen Mikrochip identifizierbar sein und seine
Kennzeichnungs-Nummer muss im Pass eingetragen sein.
Der Ausweis
enthält den tierärztlichen Nachweis über
einen gültigen Impfschutz gegen Tollwut. Für Tiere mit deutschem
Wohnsitz heißt dies: Die letzte Tollwutimpfung muss mindestens
30 Tage und längstens zwölf Monate vor dem Grenzübertritt
erfolgt sein oder als Wiederholungsimpfung längstens zwölf
Monate nach einer Schutzimpfung und höchstens zwölf Monate
vor dem Grenzübertritt vorgenommen worden sein. Heimtierausweise
können von Tierärzten ausgestellt werden. Die neuen Regelungen
gelten bei privaten Reisen und auch für den Handel zwischen Mitgliedstaaten
der EU.
Besondere Bestimmungen gelten für Irland, Schweden und das
Vereinigte Königreich:
Für diese Länder sind auch künftig schärfere
Anforderungen zu erfüllen. Das betrifft den Impfschutz gegen die
Tollwut (Blutuntersuchung auf Antikörper) und Behandlungen gegen
Bandwürmer und Zecken. Um Umstellungsschwierigkeiten zu vermeiden,
wurden Übergangsregelungen
eingeführt.
Statt der neuen Heimtierausweise können bis zum
1. Oktober 2004 die bisher verwendeten Impfzeugnisse und Bescheinigungen
weiter verwendet werden.
Ab diesem Datum müssen die neuen EU-Vorschriften
erfüllt
werden. Die bisher verwendeten Dokumente können dann noch weiter
verwendet werden, wenn sie vor dem 1.10. 2004 ausgestellt wurden, noch
gültig sind und Angaben zu Tier und Halter - entsprechend den Anforderungen
des Heimtierausweises - enthalten.
Quelle: Ministerium
für Umwelt und Forsten Rheinland-Pfalz zurück |
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