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Tierheime in Rheinland-Pfalz vermitteln jährlich
eine Vielzahl von Tieren an neue Besitzer. Natürlich sollen die
Tiere es gut haben in ihrem neuen Zuhause. Dazu gehört vor allem
eine artgerechte Haltung. Schon bei der Tiervermittlung versuchen die
damit betrauten Personen herauszufinden, wie die Verhältnisse bei
den Interessenten sind und wie diese mit dem gewünschten Tier umgehen
wollen. Dabei gilt der Grundsatz, dass Tiere nur an Personen vermittelt
werden, bei denen eine gute artgerechte Tierhaltung gewährleistet
ist.
Die Erfahrungen haben gezeigt, dass es notwendig ist, nachträgliche Überprüfungen
beim neuen Besitzer durchzuführen, um sicherzustellen, dass das Tier wirklich
gut untergebracht ist. In den allermeisten Fällen gibt es dabei nichts zu
beanstanden, aber in Einzelfällen ist es schon vorgekommen, dass eine Änderung
der Haltungsbedingungen gefordert oder gar ein Tier wieder ins Tierheim zurückgeholt
werden musste, weil es bei den Besitzern nicht tiergerecht gehalten worden ist.
Solche Nachkontrollen können vom Tierheimpersonal aus Zeitgründen oft
nicht durchgeführt werden. Diese Aufgabe übernehmen dann in der Regel
ehrenamtliche Helfer, die dafür eine mehrtägige Schulung als Tierschutzberater
in der Akademie für Tierschutz in Neubiberg absolvieren.
Da wegen der großen Nachfrage lange Wartezeiten für die Teilnahme
an einer solchen Schulung bestehen und weil es nicht allen Interessenten möglich
ist, an einer mehrtägigen Schulung teilzunehmen, bietet der Deutsche Tierschutzbund
Landesverband Rheinland-Pfalz e.V. eintägige „Ausbildungsseminare
für Tierschutzberater“ an, die von Herrn Stauffer veranstaltet werden.
Daran können interessierte Vereinsmitglieder von Tierschutzvereinen, welche
dem Landesverband angehören, teilnehmen.
Das nächste Ausbildungsseminar findet am Samstag, dem 2. Dezember 2006,
in der Zeit von 10.00 Uhr bis 16.00 Uhr in Mainz, in der Gaststätte "Bootshaus" des
Mainzer Rudervereins am Winterhafen (An der Eisenbahnbrücke), 55116 Mainz
statt. Voranmeldung erforderlich! Jeder Teilnehmer muss ein Passfoto von sich
mitbringen, damit ein Tierschutzberater-Ausweis ausgestellt werden kann.
Die Inhalte eines solchen Lehrgangs sind:
- Anleitung zur Durchführung von Inspektionen in Tierhaltungen
- Aufgaben, Rechte und Pflichten eines Tierschutzberaters
- Gesetzliche Grundlagen zur Wahrnehmung der Aufgaben eines Tierschutzberaters
- Umgang mit den zuständigen Behörden und
- Anleitung zur Erstellung von Niederschriften bei Anzeigen wegen des
Verdachts von Verstößen gegen das Tierschutzgesetz oder
gegen tierschutzrechtliche Verordnungen.
Wir würden uns sehr freuen, wenn sich wieder möglichst viele
Mitglieder finden, die bereit sind, diese wichtige und verantwortungsvolle
Aufgabe zu übernehmen. Falls Sie teilnehmen möchten, senden
Sie Ihre Anmeldung (im Tierheimbüro erhältlich) bis
zum 24. November an den Tierschutzverein Mainz. |
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