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Bundesverwaltungsgericht verbietet Einsatz von Elektroreizgeräten zur Hundeerziehung
 
 

Bundesverwaltungsgericht verbietet Einsatz von Elektroreizgeräten zur Hundeerziehung - Deutscher Tierschutzbund begrüßt das Urteil und fordert den Handel auf, Teletaktgeräte vom Markt zu nehmen
Das BVerwG (AZ 3 C 14.05) hat gestern entschieden, dass der Einsatz von Elektroreizgeräten, die erhebliche Leiden oder Schmerzen verursachen können, bei der Hundeausbildung nach geltendem Tierschutzrecht verboten ist. Der Deutsche Tierschutzbund sieht sich in seiner Rechtsauffassung bestätigt und fordert Konsequenzen für den Handel.

?Wir freuen uns, dass das höchste deutsche Verwaltungsgericht unsere Rechtsauffassung und die durchweg ablehnende Haltung der Vorinstanzen zum Einsatz von Elektroreizgeräten (Teletaktgeräten) in der Hundeausbildung bestätigt hat?, kommentiert der Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, Wolfgang Apel, das Urteil. ?Es kommt dabei nicht auf die konkrete Verwendung der Geräte im Einzelfall an. Das Gericht hat klar gestellt, dass es die Absicht des Gesetzgebers sei, diese Geräte wegen ihrer potentiellen Eignung, den Tieren erhebliche Leiden, Schmerzen oder Schäden zuzufügen, zu den nach § 3 Nr. 11 Tierschutzgesetz verbotenen Geräten zu zählen.?

Damit hat das Gericht diese Rechtsfrage, die wegen ihrer grundsätzlichen Bedeutung zur Revision zugelassen worden war, die Verwendung ungeeigneter Ausbildungshilfen im Sinne des in Art 20 a GG verfassungsrechtlich gewährten Tierschutzes geklärt.

Wegen der Gefährlichkeit der Teletaktgeräte hatte der Deutsche Tierschutzbund diese Rechtsauffassung bereits seit Inkrafttreten der Regelung im Tierschutzgesetz im Jahr 1998 vertreten und - bisher allerdings vergeblich - versucht, den Verkauf von Teletaktgeräten und deren Einsatz in Hundeschulen zu stoppen.

?Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes ist jetzt eindeutig. Wir werden jeden uns bekannt gewordenen Einsatz von Teletaktgeräten zur Anzeige bringen?, erklärt Wolfgang Apel. ?Die Vertreiber von Elektroreizgeräten fordern wir auf, ihre Produkte unverzüglich aus dem Sortiment zu nehmen, um nicht länger einen Beitrag zur Tierqual zu leisten.?

Quelle: Deutscher Tierschutzbund