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Ausbildungsseminar für Tierschutzberater

 
 

Tierheime in Rheinland-Pfalz vermitteln jährlich eine Vielzahl von Tieren an neue Besitzer. Natürlich sollen die Tiere es gut haben in ihrem neuen Zuhause. Dazu gehört vor allem eine artgerechte Haltung.

Schon bei der Tiervermittlung versuchen die damit betrauten Personen herauszufinden, wie die Verhältnisse bei den Interessenten sind und wie diese mit dem gewünschten Tier umgehen wollen. Dabei gilt der Grundsatz, dass Tiere nur an Personen vermittelt werden, bei denen eine gute artgerechte Tierhaltung gewährleistet ist.

Die Erfahrungen haben gezeigt, dass es notwendig ist, nachträgliche Überprüfungen beim neuen Besitzer durchzuführen, um sicherzustellen, dass das Tier wirklich gut untergebracht ist. In den allermeisten Fällen gibt es dabei nichts zu beanstanden, aber in Einzelfällen ist es schon vorgekommen, dass eine Änderung der Haltungsbedingungen gefordert oder gar ein Tier wieder ins Tierheim zurückgeholt werden musste, weil es bei den Besitzern nicht tiergerecht gehalten worden ist.

Solche Nachkontrollen können vom Tierheimpersonal aus Zeitgründen oft nicht durchgeführt werden. Diese Aufgabe übernehmen dann in der Regel ehrenamtliche Helfer, die dafür eine mehrtägige Schulung als Tierschutzberater in der Akademie für Tierschutz in Neubiberg absolvieren.

Da wegen der großen Nachfrage lange Wartezeiten für die Teilnahme an einer solchen Schulung bestehen und weil es nicht allen Interessenten möglich ist, an einer mehrtägigen Schulung teilzunehmen, bietet der Deutsche Tierschutzbund Landesverband Rheinland-Pfalz e.V. eintägige „Ausbildungsseminare für Tierschutzberater“ an, die von Herrn Stauffer veranstaltet werden. Daran können interessierte Vereinsmitglieder von Tierschutzvereinen, welche dem Landesverband angehören, teilnehmen.

Das nächste Ausbildungsseminar findet am Samstag, dem 19. Februar 2005, in der Zeit von 10.00 Uhr bis 16.00 Uhr mit einer einstündigen Mittagspause in Speyer, Gaststätte „Sportpark“ statt. Jeder Teilnehmer muss ein Passfoto von sich mitbringen, damit ein Tierschutzberater-Ausweis ausgestellt werden kann.

Die Inhalte eines solchen Lehrgangs sind:

  1. Anleitung zur Durchführung von Inspektionen in Tierhaltungen
  2. Aufgaben, Rechte und Pflichten eines Tierschutzberaters
  3. Gesetzliche Grundlagen zur Wahrnehmung der Aufgaben eines Tierschutzberaters
  4. Umgang mit den zuständigen Behörden und
  5. Anleitung zur Erstellung von Niederschriften bei Anzeigen wegen des Verdachts von Verstößen gegen das Tierschutzgesetz oder gegen tierschutzrechtliche Verordnungen.

Zum Schluss eines jeden Seminars findet ein Verständnistest durch Ankreuzen richtiger vorgegebener Antworten statt.

Wer Nachkontrollen von vermittelten Tieren durchführen will und an dem Seminar für Tierschutzberater teilnehmen möchte, melde sich bitte bei seinem entsprechenden Vereinsvorstand.

Wir würden uns sehr freuen, wenn sich auch bei uns möglichst viele Mitglieder finden, die bereit sind, diese wichtige und verantwortungsvolle Aufgabe zu übernehmen. Bitte melden Sie sich im Tierheimbüro, wo wir Ihnen gerne mehr Informationen geben.

 

 

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