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Der Deutsche Tierschutzbund
lobt die Entscheidung der großen Handelsketten- und Discounter,
zukünftig Eier aus Käfighaltung aus dem Sortiment zu nehmen.
In den letzten Jahren hatte Europas größte Tier- und Naturschutzorganisation
intensive Gespräche mit Handelsketten und Discountern geführt.
Mit scharfer Kritik kommentiert diese die Aussagen des Zentralverbandes
der Deutschen Geflügelwirtschaft (ZDG). Der ZDG droht Verbrauchern „Preisschocks“ an
und verteidigt die von der Geflügelbranche als Kleingruppe beschönigend
genannte Käfighaltung. Dass diese Eier billiger sind, sei kein Argument,
so die Tierschützer, denn: Es sind nur etwa vier Cent, die man für
Eier aus tiergerechter Haltung mehr bezahlt. Zudem täusche der ZDG
die Öffentlichkeit mit der Behauptung, die Kleingruppenhaltung „sei
mehrere Jahre international erforscht und erprobt worden und sei die
modernste Haltungsform“.
„Die Kleingruppe mag die modernste Käfighaltung sein, aber
Käfig bleibt eben Käfig und die Tierqual hält unvermindert
an. Das haben die Verbraucher verstanden, das hat der Handel verstanden.
Es ist nur noch eine Frage der Zeit, bis auch die letzten Eierlobbyisten
begreifen, dass der Verbraucher sich nicht täuschen lässt“,
kommentiert Wolfgang Apel, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes.
Apel weist zugleich alle Forderungen der ZDG zurück, die Eier aus
der Kleingruppe mit einer eigenen Kennzeichnung zu versehen. Das sei
eine klare Irreführung der Verbraucher, die nicht mit geltender
Rechtslage vereinbar sei, so Apel, und: „Die 0 für Bio-, die
1 für Freiland-, die 2 für Boden- und die 3 für Käfighaltung
sind die geltenden Kennzeichnungen und darüber hinaus gibt es keinen
Bedarf.“
Wie verunsichert die Käfigindustrielobbyisten sind, lässt sich
auch daran erkennen, dass der größte Käfigeiproduzent,
die Deutsche Frühstücksei AG, nun bereits an Ausstiegsszenarien
aus der so genannten Kleingruppenhaltung arbeitet. Gerade erst hat deren
Geschäftsführer, Gert Stuke, den Bau einer Käfiganlage
in Dalldorf (Landkreis Gifhorn, Niedersachsen) aufgegeben, mit der Begründung, „der
Markt sei ausschlaggebend“. Der Tierschutzbund hat bereits lange
auf diese Entwicklung hingewiesen. Die Blockadehaltung der Geflügelindustrie
hat letztlich dazu geführt, dass andere EU-Länder den Markt
mit Eiern aus alternativer Haltung bedienen.
In der neuen Käfiggeneration können die Tiere zentrale Bedürfnisse
und Verhaltensweisen nicht ausleben. Dazu gehören u. a. Sandbaden,
ungestörtes Ruhen oder geschützte Eiablage im Nest. Diese hat
das Bundesverfassungsgericht 1999 als wesentliche Grundbedürfnisse
bezeichnet und die Käfighaltung für verfassungswidrig erklärt.
Führende Wissenschaftler haben bereits bestätigt, dass auch
in der so genannten Kleingruppe kein artgerechtes Verhalten der Hühnervögel
möglich ist. Im wirtschaftlichen und arbeitspolitischen, ebenso
wie im ethischen Sinn, führt die Fortsetzung der Käfighaltung
in die Sackgasse, so Apel |
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