Aktuelles  
 
Urlaub in Holland? – Ihr könntet ohne Euren Hund zurückkommen!
 
 

Vor einigen Tagen bekamen wir eine e-mail einer Tierfreundin, die sich bei der Niederländischen Vertretung nach den Einreisemöglichkeiten mit bestimmten Hunderassen nach Holland erkundigt hatte. Folgende Antwort bekam sie von der Botschaft:

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 20. April 2007, die wir vom niederländischen General-Konsulat in Düsseldorf erhielten.

Seit 1993 ist die Einfuhr in die Niederlande von Hunden des Typs Pitbull-Terrier verboten. Dies sind Hunde, die in wesentlichem Maße den Kennzeichen entsprechen, die in der Regelung über aggressive Tiere (RAD) aufgeführt sind. Für Hunde, die sehr den Pitbullartigen gleichen, wie z. B. den amerikanischen Staffordshire-Terrier und den Bullterrier, gilt, dass sie nur dann erlaubt sind, wenn sie einen durch die Fédération Cynologique Internationale ( FCI) anerkannten Stammbaum haben. Hiervon kann keine Ausnahme gemacht werden; auch nicht für die Hunde, die allen deutschen Regelungen genügen.

Wenn man in den Niederlanden mit o.a. Hundetyp, dessen Einfuhr in die Niederlande verboten ist, angehalten wird, dann wird der Hund beschlagnahmt.

Mit freundlichem Gruß
Josephina Lambeck
Botschaft des Königreichs der Niederlande
Büro für Landwirtschaft, Natur und Lebensmittelqualität
Klosterstraße 50
10179 Berlin
Telefon: 030 20956 480
Telefax: 030 20956 481

 
 

Im Klartext bedeutet das: Wer einen Hund hat, der auch nur entfernt Ähnlichkeit mit einem der als Kampfhunde angesehenen Rassen hat, sollte sich hüten, die Niederländische Grenze zu überqueren. Es besteht die Gefahr, dass der Hund beschlagnahmt und dann eingeschläfert wird!

Alle Leute, die Mischlinge mit breitem Kopf und kurzem glatten Fell haben, sollten nicht dorthin fahren. Eine vage Ähnlichkeit genügt unter Umständen für ein Todesurteil.