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Vor einigen Tagen bekamen wir eine e-mail
einer Tierfreundin, die sich bei der Niederländischen Vertretung
nach den Einreisemöglichkeiten mit bestimmten Hunderassen nach Holland
erkundigt hatte. Folgende Antwort bekam sie von der Botschaft:
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 20. April 2007, die wir vom
niederländischen General-Konsulat in Düsseldorf erhielten.
Seit 1993 ist die Einfuhr in die Niederlande von Hunden des Typs
Pitbull-Terrier verboten. Dies sind Hunde, die in wesentlichem Maße
den Kennzeichen entsprechen, die in der Regelung über aggressive
Tiere (RAD) aufgeführt sind. Für Hunde, die sehr den Pitbullartigen
gleichen, wie z. B. den amerikanischen Staffordshire-Terrier und den
Bullterrier, gilt, dass sie nur dann erlaubt sind, wenn sie einen durch
die Fédération Cynologique Internationale ( FCI)
anerkannten Stammbaum haben. Hiervon kann keine Ausnahme gemacht
werden; auch nicht für die Hunde, die allen deutschen Regelungen
genügen.
Wenn man in den Niederlanden mit o.a. Hundetyp, dessen Einfuhr in
die Niederlande verboten ist, angehalten wird, dann wird der Hund beschlagnahmt.
Mit freundlichem Gruß
Josephina Lambeck
Botschaft des Königreichs der Niederlande
Büro für Landwirtschaft, Natur und Lebensmittelqualität
Klosterstraße 50
10179 Berlin
Telefon: 030 20956 480
Telefax: 030 20956 481 |
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Im Klartext bedeutet das: Wer einen Hund hat, der auch nur entfernt Ähnlichkeit
mit einem der als Kampfhunde angesehenen Rassen hat, sollte sich hüten,
die Niederländische Grenze zu überqueren. Es besteht die
Gefahr, dass der Hund beschlagnahmt und dann eingeschläfert wird!
Alle Leute, die Mischlinge mit breitem Kopf und kurzem glatten
Fell haben, sollten nicht dorthin fahren. Eine vage Ähnlichkeit
genügt unter Umständen für ein Todesurteil.
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