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Hundegesetz in Dänemark – wir berichteten im Tierboten 114 / 3. Quartal 2010 bereits in Kurzform. Hier zur Erinnerung Einzelheiten

Dänemark gilt als eines der hundefreundlichsten Länder Europas. Tausende Hundehalter aus Deutschland reisen jedes Jahr zur Hauptsaison in das skandinavische Land. Ein neues Hundegesetz sorgt jedoch seit einiger Zeit für Unsicherheit über die Einreise nach Dänemark mit Hund.

Am 1. Juli 2010 wurde das dänische Hundegesetz erweitert. Seitdem ist die Haltung, Zucht und Einfuhr von 13 Hunderassen und deren Kreuzungen in Dänemark verboten, wenn sie nach dem 17. März 2010 angeschafft oder geboren wurden. Werden diese Regelungen übertreten, wird der Hund auf Befehl der Polizei getötet. Alle Regelungen gelten auch für Touristen, da sie bei einer Einreise nach Dänemark den Gesetzen des Landes unterstehen.

Gelistete Rassen:

Pitbull Terrier, Tosa Inu, Amerikanischer Staffordshire Terrier, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Amerikanische Bulldogge, Boerboel, Kangal, Zentralasiatischer Ovtcharka, Kaukasischer Ovtcharka, Südrussischer Ovtcharka, Tornjak, Sarplaninac

Dieses Verbot wurde mit der Begründung erlassen, dass die gelisteten Rassen als gefährlich eingestuft werden. Es gab seit Beginn des neuen Jahrtausends einige Vorfälle, bei denen Hunde der gelisteten Rassen andere Hunde und Menschen durch Bisse verletzt haben. Deshalb hat das Justizministerium im Jahr 2009 über eine Änderung des geltenden Hundegesetzes entschieden. Ein Jahr später trat das Gesetz in Kraft. Aufgrund verschiedener Beißvorfälle wurden in Dänemark die im neuen Hundegesetz gelisteten Rassen als gefährlich eingestuft.

Laut diesem erweiterten Gesetz dürfen die Hunde der gelisteten Rassen nicht an andere weitergegeben oder verkauft werden. Ist ein Halter in Besitz eines Hundes, von dem vermutet wird, dass er einer verbotenen Rasse angehört, hat der Besitzer des Hundes die Pflicht, die Rasse oder den Typ und den Zeitpunkt der Anschaffung zu dokumentieren – und nicht die Polizei.

Für alle Hunde dieser Rassen, die vor dem 17. März 2010 angeschafft wurden, gelten folgende Regelungen: Sie können weiterhin nach Dänemark mitgebracht werden, aber sie müssen auf Straßen, Wegen, Fußwegen und Plätzen an einer maximal zwei Meter langen Leine geführt werden. Zusätzlich muss der Hund einen verschlossenen Maulkorb tragen.

Für Pitbull Terrier und Tosa Inu gilt diese Übergangsregelung nicht, da sie schon vor dem erweiterten Hundegesetz in Dänemark verboten waren.

Bestehen Zweifel darüber, ob ein Hund einer verbotenen Rasse angehört oder eine Kreuzung dieser ist, kann die dänische Polizei fordern, dass der Besitzer die Rasse oder den Typ des Hundes dokumentiert. Es gilt die sogenannte Umkehr der Beweislast.

Kann der Besitzer das nicht beweisen und vermutet die dänische Polizei, dass der Hund einer verbotenen Rasse angehört, darf sie den Hund beschlagnahmen und seine Tötung durch Einschläferung anordnen. Gegen die Entscheidungen der Polizei können die Betroffenen Klage einreichen.

Nicht nur die 13 gelisteten Hunde sind in dem Hundegesetz erfasst, einige Paragrafen beziehen sich auch auf Hunde aller Rassen.

Alle Hunde müssen nach dem 1. Juli 2010 gekennzeichnet und registriert sein, bevor sie acht Wochen alt sind. In der Regel ist das mit einem Mikrochip möglich.

Sollte ein Hund eine Person angreifen, andere erhebliche Schäden verursachen oder er für die Umgebung als gefährlich eingestuft werden, kann die Polizei Leinenpflicht, Maulkorb oder beides anordnen. Sie kann in diesem Fall auch über die Einschläferung des Tieres entscheiden.

An den Stränden besteht vom 1. April bis zum 30. September eines Jahres Leinenpflicht. In den Wäldern gilt das ganzjährig. Hunde dürfen Restaurants grundsätzlich nicht betreten. Blindenhunde sind von den Bestimmungen ausgenommen.

Wenn Besitzer mit ihrem Hund – egal welcher Rasse – nach Dänemark einreisen, müssen die Tiere identifizierbar sein. Deshalb sind Chip oder Tätowierung, EU-Heimtierausweis und eine gültige Tollwutimpfung Pflicht. Für Hunde, die nach dem 3. Juli 2011 zum ersten Mal gekennzeichnet wurden, ist der Mikrochip Pflicht. Die Tollwutimpfung darf nicht älter als die Tätowierung oder das Einsetzen des Mikrochips sein, und sie muss mindestens drei Wochen vor der Einreise durchgeführt worden sein.

Wenn ein Hund nur auf der Durchreise durch Dänemark mitgeführt wird, gilt das Verbot nicht. Allerdings darf der Hund dann nicht das Fahrzeug verlassen und der Transport muss ohne weiteren Aufenthalt in Dänemark geschehen. Kurzzeitige Aufenthalte außerhalb des Fahrzeugs sind dann erlaubt, wenn es für den Hund notwendig ist (zum Beispiel für Spaziergänge). Touristen, die mit ihrem Hund nach Dänemark einreisen möchten, können sich über das geltende Hundegesetz beim dänischen Außenministerium informieren.

Quelle: wdr