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Dänemark gilt als eines der hundefreundlichsten
Länder Europas. Tausende Hundehalter aus Deutschland reisen jedes
Jahr zur Hauptsaison in das skandinavische Land. Ein neues Hundegesetz
sorgt jedoch seit einiger Zeit für Unsicherheit über die Einreise
nach Dänemark mit Hund.
Am 1. Juli 2010 wurde das dänische Hundegesetz erweitert. Seitdem
ist die Haltung, Zucht und Einfuhr von 13 Hunderassen und deren Kreuzungen
in Dänemark verboten, wenn sie nach dem 17. März 2010 angeschafft
oder geboren wurden. Werden diese Regelungen übertreten, wird der
Hund auf Befehl der Polizei getötet. Alle Regelungen gelten auch für
Touristen, da sie bei einer Einreise nach Dänemark den Gesetzen des
Landes unterstehen.
Gelistete Rassen:
Pitbull Terrier, Tosa Inu, Amerikanischer Staffordshire Terrier, Fila Brasileiro,
Dogo Argentino, Amerikanische Bulldogge, Boerboel, Kangal, Zentralasiatischer
Ovtcharka, Kaukasischer Ovtcharka, Südrussischer Ovtcharka, Tornjak,
Sarplaninac
Dieses Verbot wurde mit der Begründung erlassen, dass die gelisteten
Rassen als gefährlich eingestuft werden. Es gab seit Beginn des neuen
Jahrtausends einige Vorfälle, bei denen Hunde der gelisteten Rassen
andere Hunde und Menschen durch Bisse verletzt haben. Deshalb hat das Justizministerium
im Jahr 2009 über eine Änderung des geltenden Hundegesetzes entschieden.
Ein Jahr später trat das Gesetz in Kraft. Aufgrund verschiedener Beißvorfälle
wurden in Dänemark die im neuen Hundegesetz gelisteten Rassen als
gefährlich eingestuft.
Laut diesem erweiterten Gesetz dürfen die Hunde der gelisteten Rassen
nicht an andere weitergegeben oder verkauft werden. Ist ein Halter in Besitz
eines Hundes, von dem vermutet wird, dass er einer verbotenen Rasse angehört,
hat der Besitzer des Hundes die Pflicht, die Rasse oder den Typ und den
Zeitpunkt der Anschaffung zu dokumentieren – und nicht die Polizei.
Für alle Hunde dieser Rassen, die vor dem 17. März 2010 angeschafft
wurden, gelten folgende Regelungen: Sie können weiterhin nach Dänemark
mitgebracht werden, aber sie müssen auf Straßen, Wegen, Fußwegen
und Plätzen an einer maximal zwei Meter langen Leine geführt
werden. Zusätzlich muss der Hund einen verschlossenen Maulkorb tragen.
Für Pitbull Terrier und Tosa Inu gilt diese Übergangsregelung
nicht, da sie schon vor dem erweiterten Hundegesetz in Dänemark verboten
waren.
Bestehen Zweifel darüber, ob ein Hund einer verbotenen Rasse angehört
oder eine Kreuzung dieser ist, kann die dänische Polizei fordern,
dass der Besitzer die Rasse oder den Typ des Hundes dokumentiert. Es gilt
die sogenannte Umkehr der Beweislast.
Kann der Besitzer das nicht beweisen und vermutet die dänische Polizei,
dass der Hund einer verbotenen Rasse angehört, darf sie den Hund beschlagnahmen
und seine Tötung durch Einschläferung anordnen. Gegen die Entscheidungen
der Polizei können die Betroffenen Klage einreichen.
Nicht nur die 13 gelisteten Hunde sind in dem Hundegesetz erfasst, einige
Paragrafen beziehen sich auch auf Hunde aller Rassen.
Alle Hunde müssen nach dem 1. Juli 2010 gekennzeichnet und registriert
sein, bevor sie acht Wochen alt sind. In der Regel ist das mit einem Mikrochip
möglich.
Sollte ein Hund eine Person angreifen, andere erhebliche Schäden verursachen
oder er für die Umgebung als gefährlich eingestuft werden, kann
die Polizei Leinenpflicht, Maulkorb oder beides anordnen. Sie kann in diesem
Fall auch über die Einschläferung des Tieres entscheiden.
An den Stränden besteht vom 1. April bis zum 30. September eines Jahres
Leinenpflicht. In den Wäldern gilt das ganzjährig. Hunde dürfen
Restaurants grundsätzlich nicht betreten. Blindenhunde sind von den
Bestimmungen ausgenommen.
Wenn Besitzer mit ihrem Hund – egal welcher Rasse – nach Dänemark
einreisen, müssen die Tiere identifizierbar sein. Deshalb sind Chip
oder Tätowierung, EU-Heimtierausweis und eine gültige Tollwutimpfung
Pflicht. Für Hunde, die nach dem 3. Juli 2011 zum ersten Mal gekennzeichnet
wurden, ist der Mikrochip Pflicht. Die Tollwutimpfung darf nicht älter
als die Tätowierung oder das Einsetzen des Mikrochips sein, und sie
muss mindestens drei Wochen vor der Einreise durchgeführt worden sein.
Wenn ein Hund nur auf der Durchreise durch Dänemark mitgeführt
wird, gilt das Verbot nicht. Allerdings darf der Hund dann nicht das Fahrzeug
verlassen und der Transport muss ohne weiteren Aufenthalt in Dänemark
geschehen. Kurzzeitige Aufenthalte außerhalb des Fahrzeugs sind dann
erlaubt, wenn es für den Hund notwendig ist (zum Beispiel für
Spaziergänge). Touristen, die mit ihrem Hund nach Dänemark einreisen
möchten, können sich über das geltende Hundegesetz beim
dänischen Außenministerium informieren.
Quelle: wdr
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